Die Gesundheitsversorgung in NRW neu denken. Taugt die „GemeindeschwesterPlus“ als Modell für die Zukunft?

08.02.2022

Im nordrhein-westfälischen Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird am 8. Februar 2022 ein Antrag der SPD-Fraktion beraten, dessen Ziel die Stärkung der Prävention und sozialen Teilhabe von Senior:innen ist. Pflegebedürftigkeit und Vereinsamung sollen entgegengewirkt werden durch die Erprobung des „GemeindeschwesterPlus“ Modells in NRW. Der DBfK sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung – für eine nachhaltige Verbesserung der primären Gesundheitsversorgung braucht es allerdings mehr.

„Die Etablierung dieses Modells kann der Einstieg in eine dringend notwendige Langzeitstrategie sein“, sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Wir brauchen aber ein Gesamtkonzept zur zukunftsfähigen Primärversorgung in NRW für 2030. Dafür müssen Landeskrankenhausplanung, Planung der kassenärztlichen Sitze, eine noch zu etablierende Landespflegeplanung und die Planungen für kommunale Prävention, Rehabilitation und Gesundheitskompetenz zusammengedacht werden.“

Der Antrag nimmt Bezug auf eine der größten Herausforderungen unserer Zeit: die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, besonders für ältere und chronisch kranke Menschen, vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Ein-Personen-Haushalten im Alter und dem Wegbrechen familialer Unterstützungsstrukturen. Hier setzt das Konzept „GemeindeschwesterPlus“ an, mit dem Blick auf lokale Strukturen in Kommune, Stadtteil oder Quartier.

„Wir sehen darin die Chance, ein attraktives Berufsfeld für akademisch qualifizierte Pflegende auf- und auszubauen. Dazu braucht es allerdings mehr als einzelne Modellversuche in den Bundesländern und die im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) erwähnte Übertragung heilkundlicher Aufgaben“, betont Martin Dichter. „NRW hat jetzt die Chance, dem auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Community Health Nursing (CHN) den Weg zu bereiten. Für eine bessere Primärversorgung muss in den Auf- und Ausbau hochschulischer Bildung investiert werden, mit einem Masterstudiengang CHN an der Universität Witten/Herdecke ist es nicht getan. Wir als DBfK fordern, dass bis 2030 gut 50 Prozent der Ausbildungskapazitäten an Hochschulen angesiedelt sind. In Anbetracht der komplexen Anforderungen muss die Primärversorgung in NRW grundlegend neu gedacht werden – unter Einbeziehung pflegerischer Kompetenz.“

Die Stellungnahme des DBfK Nordwest finden Sie hier

Die Pressemitteilung als PDF

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