DBfK Südost sieht Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes als Kompromiss auf kleinsten gemeinsamen Nenner

24.01.2024

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe begrüßt die Reform der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, die nun mit dem heute vorgestellten Gesetzentwurf angestoßen werden soll. Dieser Entwurf ist ein erster notwendiger Schritt, um die Pflegevereinigung weiterzuentwickeln. Es bleibt jedoch nach wie vor viel Luft nach oben, um eine echte berufsständische Selbstverwaltung für die Profession Pflege zu etablieren.

Der DBfK Südost hat sich als Mitglied im Bayerischen Landespflegerat am Reformprozess des Pflegendenvereinigungsgesetz beteiligt und setzt sich seit Langem für mehr Mitsprache und Gestaltungsmöglichkeiten der beruflich Pflegenden in Form einer starken Selbstverwaltung ein. „Wir begrüßen die zukünftig stärkere Harmonisierung der Mitgliederstruktur und die Einrichtung einer Kommission zur weiteren Entwicklung der Vereinigung. Das seit langem diskutierte verpflichtende Berufsregister für Pflegefachpersonen in Bayern halten wir für einen richtigen Schritt, weil so erheblich bessere Daten zur Anzahl der beruflich Pflegenden sowie über deren Altersstruktur und Qualifikationsniveau zur Verfügung stehen werden“, konstatiert Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des DBfK Südost.

Dennoch sieht der Berufsverband im Gesetzesentwurf nur einen Kompromiss als notwendigen ersten Schritt: „Eine wirkliche, berufsständische Vertretung erfordert die Beteiligung aller Pflegefachpersonen und bedeutet in der Folge perspektivisch eine verpflichtende Mitgliedschaft. Das sehen wir mit der Registrierungspflicht von Pflegefachpersonen allein noch nicht umgesetzt. Auch die Zuständigkeit für die Berufs- und Weiterbildungsordnung ist im Gesetzesentwurf nicht wie in klassischen Kammern geregelt, und von einer erforderlichen unabhängigen Finanzierung ist der Reformansatz weit entfernt. Damit bleibt auch die Anschlussfähigkeit auf Bundesebene fraglich,“ so Marliese Biederbeck.

Der DBfK setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Berufsangehörigen der Pflege die Angelegenheiten der Berufsausübung selbst regeln. Dies würde am effektivsten durch Heilberufekammern gewährleistet, wie sie in drei Bundesländern bereits umgesetzt sind – in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg.

Bayern ist im Jahr 2017 trotz eines Mehrheitsvotums für eine Pflegekammer mit der VdPB einen Sonderweg gegangen. Diesem Sonderweg hatte 2022 ein Gutachten zur Evaluation der VdPB eine zu geringe Wirksamkeit attestiert. Daraufhin wurde vom bayerischen Gesundheitsministerium auf Empfehlung des Bayerischen Landespflegerats ein Reformausschuss ins Leben gerufen, der Anfang 2023 ein Eckpunktepapier vorlegte. Darin wurde unter anderem vorgeschlagen, den Beirat durch eine unabhängige Kommission zu ersetzen, was der DBfK Südost ausdrücklich begrüßte.

In diesem und in anderen Punkten bleibt der Gesetzentwurf hinter den Forderungen des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe zur Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden zu einer starken Selbstverwaltung der professionellen Pflege in Bayern zurück. „Trotz Beitragsfreiheit haben sich nur etwa 3.500 der geschätzt 167.000 Pflegenden in Bayern der Vereinigung angeschlossen. Doch so lange die VdPB weniger als 3% der Pflegefachpersonen vertritt, kann sie die Profession Pflege nicht legitim und wirkmächtig vertreten. Jetzt ist der Bayerische Landtag gefordert, mutige Entscheidungen zu treffen und eine wirkliche Reform zur Stärkung der Berufsgruppe auf den Weg zu bringen,“ so Biederbeck.

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