07.02.2024
Um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen, möchte die CDU Niedersachsen die Pflegeausbildung „vereinfachen“ und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Der Antrag zielt auf Herauslösung der Pflegeausbildung aus dem Anwendungsbereich des Niedersächsischen Schulgesetzes und die Schaffung eines eigenen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes.
„Diesem Gesetzentwurf liegt ein gefährlicher Trugschluss
zugrunde“, sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Einfachere
Ausbildung ist gleich mehr Pflegefachpersonen – so die simple Rechnung der CDU.
Sie kann nicht aufgehen, und sie darf es auch nicht. Die Qualifizierung in der
Pflege folgt den „Marktinteressen“ im Sinne einer arbeitgeberdominierten
Verwertung. Diese Interessen will die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag ganz klar
bedienen, indem sie den Pflegeauszubildenden weitere Bildungsziele abspricht
und die Regelungszuständigkeit in die Hände der Sozial- und Gesundheitsbehörde
legt.“
Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zuständigkeit für die Pflegeausbildung vom Kultusministerium auf das Gesundheitsministerium übergehen, welches die Aufgaben an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als nachgeordnete Behörde übertragen kann – wodurch diese originäre Aufgaben einer Schulbehörde wahrnehmen müsste.
„Das ist typisch ‚Sonderweg Pflegebildung‘ in Deutschland“, betont Martin Dichter. „Für Bildung muss die Kultusbehörde zuständig sein, so wie es im beruflichen Bildungssystem in Deutschland üblich ist. Wenn man die Zugangsbedingungen zur Pflegeausbildung immer weiter absenkt bzw. so einen großen Spielraum zulässt wie das hier in Deutschland der Fall ist, muss man auch entsprechende Lernangebote schaffen. Sonst werden lernschwächere Auszubildende gerade in Zeiten stark heterogener Klassenzusammensetzungen benachteiligt. Damit wird der Pflegeberuf nicht attraktiver, sondern im Gegenteil abgewertet.“
Die Pressemitteilung als PDF