Frauenberuf Pflege: Weg frei machen für Selbstbestimmung

DBfK-Statement zum Weltfrauentag

07.03.2024

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert in seinem Statement zum Weltfrauentag, der Fremdbestimmung im Frauenberuf „Pflege“ ein Ende zu setzen. Das geplante Pflegekompetenzgesetz sei der richtige Schritt und es müsse daher zügig und mutig umgesetzt werden. Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin im DBfK dazu:

„Der Pflegeberuf ist in einer Struktur gefangen, die an die Rolle der Hausfrauen in den Fünfzigerjahren erinnert. Damals brauchten Frauen für ein eigenes Konto oder ihre Erwerbstätigkeit das Einverständnis des Ehemannes. Damals wurde auch die Grundstruktur des Gesundheitswesens etabliert und die Pflege nur als zuarbeitende und dienende Funktion darin angelegt. Dieses Muster finden wir noch heute in einem Beruf, der zu über 80 Prozent von Frauen ausgeübt wird: Professionelle Pflege ist nach wie vor in großen Teilen fremdbestimmt. Dabei ist es ein Beruf, der eigene fachliche Standards hat und dem international eine eigene wissenschaftliche Disziplin – die Pflegewissenschaft – zugehörig ist. Professionelle Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf, der aber unattraktiv wird, weil die eigenen Kompetenzen nicht eigenverantwortlich genutzt werden können: Oft muss selbst für kleinere Routineaufgaben der Arzt sein Einverständnis geben und die aktuellen Bedingungen verhindern eine qualitativ angemessene Pflege. Das Einsparen von Personalkosten geht häufig zu Lasten der Pflege. Beides befeuert den Berufsausstieg.

Es ist nicht hinnehmbar, dass solche Bedingungen immer noch auf dem Rücken eines Frauenberufs ausgetragen werden. Es ist längst überfällig, den Pflegeberuf an moderne Arbeitswelten anzupassen, der dauernden Fremdbestimmung muss ein Ende gesetzt werden. Das geplante Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Schritt dahin. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat richtig gesehen, dass professionelle Pflege verantwortliche Rollen übernehmen kann und dass man die vorhandenen Kompetenzen endlich nutzen und weiterentwickeln muss. Wenn das Gesetz zügig und mutig umgesetzt wird, werden die Fremdbestimmung reduziert und wichtige Schritte zu einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Beruf eingeleitet. Das wird nicht nur der Attraktivität des Berufs dienen, sondern nachweislich auch der Qualität unserer Gesundheitsversorgung.“

Anja Kathrin Hild
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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