DBfK Südost fordert echte Selbstverwaltung zum Schutz der pflegebedürftigen Menschen

15.04.2024

Der Berufsverband übt deutliche Kritik an der aktuellen Diskussion zum Gesetzgebungsverfahren.

Der DBfK Südost beteiligt sich als Mitglied des Bayerischen Landespflegerats (BLPR) an der Reform des Pflegendenvereinigungsgesetzes und übt deutliche Kritik an der aktuellen Diskussion zum Gesetzgebungsverfahren. Wenn die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) nun auch noch die verpflichtende Registrierung der Pflegefachpersonen in Frage stellt, ist fraglich, wozu es überhaupt eine staatlich finanzierte Vereinigung der Pflegenden braucht. Halbherzige Lösungen führen nur zur Verschlimmbesserung und bringen den Pflegeberuf nicht voran – vor allem aber bieten sie keinen Schutz vor unsachgemäßer Pflege. Denn in einem freiwilligen Berufsregister werden sich ganz sicher nicht diejenigen registrieren, vor denen pflegebedürftige Menschen geschützt werden sollen.

Am 16. April steht erneut der Gesetzentwurf zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes im Gesundheits- und Pflegeausschuss des bayerischen Landtags zur Diskussion. In der Anhörung Mitte März haben die Sachverständigen deutlich gemacht, dass der Gesetzesentwurf viele offene Fragen aufwirft. Zwei wichtige Aspekte sollten aus Sicht des DBfK weiter diskutiert werden: die Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen auf die beruflich Pflegenden und auf das eigentliche Ziel einer beruflichen Selbstverwaltung, die Bevölkerung vor unsachgemäßer Pflege zu schützen.

Die Gesetzesbegründung betont den Wunsch, der Pflegeberufsgruppe durch eine „starke Selbstverwaltung“ Wertschätzung entgegenzubringen. Allerdings wird dieser Gedanke im eigentlichen Regelungstext nicht wirklich umgesetzt. Es stellt sich die Frage, welches Signal die Politik mit dieser Gesetzesänderung an die Pflegeberufe senden möchte. Der Entwurf erweckt den Anschein, etwas für die professionelle Pflege tun zu wollen – bei genauerer Betrachtung überzeugt das Ergebnis jedoch nicht.

So hat der DBfK stets begrüßt, dass nun endlich ein Berufsregister für Pflegefachpersonen eingeführt werden soll. Allerdings fehlt in den neuen Regeln ein klarer Nutzen für die beruflich Pflegenden. Eine Registrierung stellt noch keine Selbstverwaltung dar, und wenn sie mit einer freiwilligen Mitgliedschaft einhergeht, bleibt es ein reiner Verwaltungsakt. Auch werden durch eine Registrierung allein keine Beteiligungsrechte ermöglicht, diese sind vielmehr an eine Mitgliedschaft gekoppelt. Da aber bisher nicht einmal 3 % der Pflegefachpersonen in Bayern freiwillig Mitglied in der sogenannten „Selbstverwaltungsorganisation“ geworden sind, fehlt die Legitimation, um für die gesamte Berufsgruppe sprechen zu können. Richtlinien für die Berufsausübung oder die Fort- und Weiterbildung müssen nach wie vor durch die jeweilige Staatsregierung erlassen werden. Von der anvisierten Selbstverwaltung ist die Berufsgruppe also weit entfernt.

Die geringe Anzahl der freiwilligen Mitglieder der Vereinigung zeigt, dass der bisherige Sonderweg in Bayern nicht überzeugend ist. Deshalb wird eine Pflichtmitgliedschaft, wie sie in anderen Heilberufskammern üblich ist, als notwendig erachtet. Nur mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft wird die Berufsgruppe über eigene Belange entscheiden können. Das sieht der Gesetzentwurf aber bisher nicht vor.

Seit Langem fordert der DBfK eine Selbstverwaltungsstruktur, die nicht nur auf dem Papier existiert, sondern für die Mitglieder Beteiligungsstrukturen schafft. Ein Berufsregister allein reicht dafür nicht aus. Und wenn dann auch noch die Eintragung darin auf Freiwilligkeit beruht, wie es die Vereinigung fordert, ist sie sinnlos. Dann führt die vorgelegte Gesetzesänderung nicht nur die Stärkung der Selbstverwaltung der professionellen Pflege ad absurdum – auch das eigentliche Ziel einer echten Selbstverwaltung, nämlich die Bevölkerung vor unqualifizierter und unsachgemäßer Pflege zu schützen, wird damit hinfällig. Denn in einem freiwilligen Berufsregister werden sich ganz sicher nicht diejenigen registrieren, vor denen die pflegebedürftigen Menschen geschützt werden sollen.

Der DBfK Südost fordert seit Jahren eine unabhängige berufsständische Vertretung der professionellen Pflege in Bayern – eine echte, starke Selbstverwaltung, die dem Ziel verpflichtet ist, die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen, Menschen mit Pflegebedarf und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Eine Vertretung, wie sie seit vielen Jahren für andere Heilberufe selbstverständlich ist, die auf Bundesebene und international anschlussfähig ist. Der bayerische Sonderweg sollte mit Blick auf den Schutz der bedürftigen Menschen aufgegeben oder eine wirkliche Reform angestrebt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf kann nur ein erster Schritt in diese Richtung sein, weitere müssen folgen und sollen in einer Kommission erarbeitet werden. „Wenn der vorliegende Gesetzentwurf weiter verwässert wird, muss das Vereinigungskonstrukt als Ganzes in Frage gestellt werden,“ so Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des DBfK Südost.

Bayern ist im Jahr 2017 trotz eines Mehrheitsvotums für eine Pflegekammer mit der VdPB einen Sonderweg gegangen. Diesem Sonderweg hatte 2022 ein Gutachten zur Evaluation der VdPB eine zu geringe Wirksamkeit attestiert. Daraufhin wurde vom bayerischen Gesundheitsministerium auf Empfehlung des Bayerischen Landespflegerats ein Reformausschuss ins Leben gerufen, der Anfang 2023 ein Eckpunktepapier vorlegte. Im Sommer 2023 wurde dann ein erster Gesetzesentwurf zur Verbändeanhörung vorgelegt, der dann um weitere fragliche Punkte ergänzt im Januar 2024 im Landtag behandelt wurde. Auf die erste Beratung im Gesundheits- und Pflegeausschuss folgte dann im März 2024 eine Expertenanhörung im Landtag.


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