Eine Frage der Anerkennung: Pflegeberufegratifikationsschein

Pflegeberufegratifikationsschein
Pflegeberufegratifikationsschein

Mit dem Konzept des Pflegeberufegratifikationsscheins (PBGS) wollen wir einen Weg aufzeigen, der die Pflegeberufe attraktiver macht. Der PBGS schlägt Maßnahmen zum Ausgleich beruflicher Belastungen und zur Anerkennung der Leistungen professionell Pflegender vor. Denn: Studien zeigen, dass beruflich Pflegende aufgrund der Belastungen früher aus dem Beruf aussteigen, häufiger krankheitsbedingt ausfallen und ihre Arbeitszeiten reduzieren. Dies verschärft den Personalmangel in der Pflege, zieht das Risiko von Altersarmut nach sich und macht die Pflegeberufe unattraktiv. Maßnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation wurden zwar schon auf den Weg gebracht, sie können aber weder alle Belastungsfaktoren kompensieren noch die erbrachten Leistungen hinreichend honorieren. Der PBGS könnte dies als zusätzliches Instrument leisten.

Wie kann der PBGS ausgestaltet sein?

Für beruflich Pflegende, die einen definierten Zeitraum (10 Jahre in Vollzeitäquivalenz) in ihrem Beruf gearbeitet haben, wird ein Anspruch auf den „Pflegeberufegratifikationsschein (PBGS)“ gewährt:

  • der PBGS ermöglicht ab dem fünfzigsten Lebensjahr:
  1. den gesetzlichen Anspruch auf Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich.
  2. den gesetzlichen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage.
  • Der PBGS garantiert die unbürokratische Ermöglichung von Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren.
  • Der PBGS garantiert eine spezielle Sicherung im Fall von attestierter Erwerbsminderung.
  • Der PBGS enthält den Anspruch auf Anrechnung von vollen Erwerbszeiten in Phasen der Teilzeit bei Nachweis von spezieller häuslicher Care-Arbeit (z. B. Pflege von Angehörigen).
  • Der PBGS bescheinigt beruflich Pflegenden für je fünfjährige Tätigkeit in einem Pflegeberuf zusätzliche Rentenpunkte (Rentenansprüche). Das bedeutet: nach 10 Jahren besteht grundsätzlich der Anspruch auf den PBGS und nach weiteren fünf Jahren (erstmals also nach 15 Jahren) werden dann zusätzliche Rentenpunkte gewährt – alle fünf Jahre.
  • Damit ermöglicht der PBGS beruflich Pflegenden die Wahl, entweder früher in Rente zu gehen oder im Vergleich höhere Rentenansprüche bei regulärem Renteneintritt.

Hiermit können die Motivation im Pflegeberuf und der Verbleib bis zum regulären Renteneintritt erhöht werden.

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