Diabetes sicher und kompetent versorgen
Diabetes mellitus gehört zum Pflegealltag – doch die professionelle Pflege erfordert mehr als Routine.
In diesem Seminar erhalten Pflegefachpersonen praxisnahes Wissen zur sicheren Versorgung von Patient:innen mit Diabetes mellitus, lernen die Zusammenarbeit mit dem diabetologischen Konsildienst kennen und vertiefen ihre Kenntnisse in der Dokumentation. Die Teilnehmenden übernehmen Verantwortung in ihren Bereichen und stärken ihre Rolle als Ansprechpartner:in. Für eine Pflege, die wirkt – mit System, Empathie und Fachkompetenz.
Inhalte und Termine
Erster Tag (10.06.2026):
Zweiter Tag (11.06.2026):
Das Seminar kann nur komplett gebucht werden!
Zielgruppe
Pflegefachpersonen aller Pflegesettings (Nur wenn Sie von Beruf professionell Pflegende:r sind, können Sie ein Zertifikat der DDG erhalten.)
Online Seminar
Interaktive Schulung per Videokonferenz;
Teilnehmerzahl ist begrenzt;
Zwingende technische Voraussetzung
Stabile Internetverbindung, je Teilnehmer:in ein PC, Laptop oder Tablet (kein Smartphone) mit Kamera und Mikrofon (optimal ist ein Headset), Einzelarbeitsplatz
Referenten
Nicole Herrmann
Diabetesberaterin DDG, Adipositasberaterin DDG/DAG, Ernährungsberaterin
Dr. med. Theresa Warne
FÄ für Innere Medizin und Diabetologie, Adiposiologin DAG/DDG
Anerkennung
Registriert beruflich Pflegende können 16 Punkte geltend machen. Nur wenn Sie von Beruf professionell Pflegende:r sind, können Sie ein Zertifikat der DDG erhalten.
Mitglieder der Pflegekammer Rheinland-Pfalz können 16 Fortbildungspunkte erwerben.
Kooperation
Dies ist eine Kooperation zwischen Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Regionalverband Südwest (DBfK) und Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG).

Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.