04.03.2025
Pflegepolitik interessiert Sie und Sie haben Lust, sich zu engagieren? Sie diskutieren gerne mit Gleichgesinnten, bringen Ihre Ideen ein und haben auch ein bestimmtes Maß an Durchhaltevermögen, um die dicken Bretter der Berufspolitik zu bohren? Verbindlichkeit ist Ihnen wichtig und Sie haben noch ein paar Zeitressourcen? Perfekt! Bringen Sie sich in ein Amt als DBfK-Vorstand oder als Delegierte:r des DBfK Südwest ein und stellen Sie sich zur Wahl! Am 23. Juli 2025 findet unsere Mitgliederversammlung mit der Wahl von Vorstand und Delegierten in Stuttgart statt.
Hier das Wichtigste in Kürze:
Der Vorstand ...
Für ein Vorstandsamt kann man nach mindestens zweijähriger Zugehörigkeit, für den Vorsitz nach mindestens vierjähriger Zugehörigkeit zum DBfK kandidieren. Die Vorstandssitzungen finden ca. sechs Mal pro Jahr statt, meist an Freitagen und/oder Samstagen. Der Vorstand trifft sich teils vor Ort in Stuttgart, teils in Hybridform, teils virtuell.
Die Delegierten ...
Für das Delegiertenamt kann man nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft kandidieren. Die Delegierten treffen sich teils vor Ort in Stuttgart, teils in Hybridform, teils virtuell.
Ausführliche Informationen zu den Ämtern, den Aufgaben und den Wahlen sind in unserer Satzung DBfK Südwest zu finden.
Wenn Sie kandidieren möchten, müssen Sie dies bis zum 9. April 2025 an den Wahlvorstand über die Geschäftsstelle an suedwest@dbfk.de melden.