Wahlen im DBfK Südwest

04.03.2025

Pflegepolitik interessiert Sie und Sie haben Lust, sich zu engagieren? Sie diskutieren gerne mit Gleichgesinnten, bringen Ihre Ideen ein und haben auch ein bestimmtes Maß an Durchhaltevermögen, um die dicken Bretter der Berufspolitik zu bohren? Verbindlichkeit ist Ihnen wichtig und Sie haben noch ein paar Zeitressourcen? Perfekt! Bringen Sie sich in ein Amt als DBfK-Vorstand oder als Delegierte:r des DBfK Südwest ein und stellen Sie sich zur Wahl! Am 23. Juli 2025 findet unsere Mitgliederversammlung mit der Wahl von Vorstand und Delegierten in Stuttgart statt.

Hier das Wichtigste in Kürze:

Der Vorstand ...

  • wird von der Mitgliederversammlung nach Wahlordnung auf die Dauer von vier Jahren in geheimer Wahl gewählt. Er besteht aus einem:einer Vorsitzenden, seinen:ihren beiden Stellvertreter:innen und bis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Wahl der:des Vorsitzenden erfolgt in gesondertem Wahlgang.
  • bestimmt die strategische Ausrichtung des Regionalverbandes.
  • vertritt die Interessen der Mitglieder und des Regionalverbandes.

Für ein Vorstandsamt kann man nach mindestens zweijähriger Zugehörigkeit, für den Vorsitz nach mindestens vierjähriger Zugehörigkeit zum DBfK kandidieren. Die Vorstandssitzungen finden ca. sechs Mal pro Jahr statt, meist an Freitagen und/oder Samstagen. Der Vorstand trifft sich teils vor Ort in Stuttgart, teils in Hybridform, teils virtuell.

Die Delegierten ...

  • es werden vier Delegierte und bis zu vier Ersatzdelegierte gewählt.
  • haben ein für vier Jahre gewähltes Ehrenamt.
  • entscheiden eigenständig über ihre Treffen und Sitzungen.
  • nehmen einmal pro Jahr an der Delegiertenversammlung teil, diese ist das oberste Organ des DBfK und legt die berufs-, gesundheits-, sozial- und verbandspolitischen Ziele des DBfK fest.
  • nehmen einmal pro Jahr an der gemeinsamen Klausurtagung von Vorstand und Delegierten teil.

Für das Delegiertenamt kann man nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft kandidieren. Die Delegierten treffen sich teils vor Ort in Stuttgart, teils in Hybridform, teils virtuell.

Ausführliche Informationen zu den Ämtern, den Aufgaben und den Wahlen sind in unserer Satzung DBfK Südwest zu finden.

Wenn Sie kandidieren möchten, müssen Sie dies bis zum 9. April 2025 an den Wahlvorstand über die Geschäftsstelle an suedwest@dbfk.de melden.

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