Die Bezahlung in der Altenpflege ist weder konkurrenzfähig noch attraktiv und gefährdet die Versorgung.

09.02.2022

Vor dem Hintergrund des ab 1. September 2022 geltenden Tariftreuegesetzes in den Einrichtungen der Altenpflege zeigen die Zahlen der jetzt veröffentlichten AOK-Erhebung, wie dringend notwendig diese gesetzliche Regelung ist. Sie kann aber nur der allererste Schritt sein auf dem Weg zu einem adäquaten Lohngefüge.

"Natürlich ist die Bezahlung nicht das allein entscheidende Kriterium für die Attraktivität eines Berufs“, betont Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Aber ohne eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung wird sich der jetzt schon dramatische Pflegepersonalmangel in der Altenpflege kontinuierlich verschärfen. Das werden wir verstärkt 2023 spüren, wenn Krankenhaus, stationäre und ambulante Altenpflege um die ersten Absolvent:innen der generalistischen Pflegeausbildung werben. Die Altenpflege ist hier bisher nicht konkurrenzfähig, also wird die jetzt schon vielerorts kaum zu gewährleistende Versorgung der Bewohner:innen dann noch prekärer. Und es werden immer mehr Menschen, die der stationären Versorgung bedürfen. Unter welchen Bedingungen soll sie stattfinden? Wer soll sie wie pflegen? Wenn wir wollen, dass es ihnen – und eines Tages auch uns – gut geht, müssen wir auch dafür sorgen, dass die uns Versorgenden gut bezahlt werden. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich immer unaufhaltsamer stellt. Deshalb müssen wir jetzt endlich die Weichen stellen für ein flächendeckendes Einstiegsgehalt von 4000 Euro für dreijährig ausgebildete, examinierte Pflegefachpersonen. Wertschätzende Bezahlung ist nicht alles. Aber ohne sie ist auch der beste Beruf nicht konkurrenzfähig.“

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