05.08.2022
Nach den Corona-Absonderungsverordnungen mehrerer Bundesländer kann die Isolationspflicht für positiv getestete, jedoch symptomlose Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens ausgesetzt werden. Dies gilt, wenn andernfalls die Versorgung in der Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Nach mehr als zwei Jahren Pandemie fällt der Politik und den Verantwortlichen in den Einrichtungen nichts weiter ein, als weiterhin mit der Gesundheit und dem Gewissen von Pflegefachpersonen zu spielen. Wenn ein Ausnahmetatbestand in einer Verordnung langsam aber sicher zur Regel wird, wird die gesamte Verordnung durch die Hintertür systematisch ausgehebelt. Pflegefachpersonen sollen immer öfter – und ggf. bald auch regelhaft – trotz positivem Testergebnis zur Arbeit kommen. Jene Pflegefachpersonen, die sich seit zwei langen Jahren einsetzten für das Leben der ihnen anvertrauten Patient:innen und Bewohner:innen – der vulnerablen Gruppen unserer Gesellschaft. Jene Pflegefachpersonen, die immer häufiger selbst und manchmal auch schwer erkranken, trotz Impfung. Jene Pflegefach-personen, die seit Jahren auf die prekäre Situation hinweisen und mit Applaus, Prämien und guten Worten abgespeist wurden.
Und das sind genau diejenigen, die man nun in ein weiteres ethisches Dilemma stürzt: Positiv getestet zur Arbeit gehen und eventuell Kolleg:innen, Patient:innen oder Bewohner:innen gefährden? Zuhause bleiben in dem Wissen, dass die Kolleg:innen die eigene Arbeit mit übernehmen müssen?
„Die sogenannten Ausnahmeregelungen der Corona-Absonderungsverordnungen für Beschäftigte des Gesundheitswesens sind ein bemerkenswert einfallsloses und durchschaubares Manöver“ meint Andrea Kiefer, Vorsitzende des DBfK Südwest e. V. „Das ist rückwärtsgewandte Flickschusterei aus den Zeiten vor Corona. Diese sind aber endgültig vorbei!“ betont Kiefer und weiter „Wir sagen schon lange, dass Pflege nach Corona eine andere sein muss als zuvor, mit stimmigen Rahmenbedingungen und einer Vergütung, die den Kompetenzen und der Verantwortung der Pflegefachpersonen angemessen ist. Solch widersinnige Aktionen, wie sie jetzt in den Verordnungen der Länder zu finden sind, sabotieren regelrecht gute Pläne und Ideen zur Gewinnung von Fachkräften, die wir so dringend benötigen!“