16.12.2025
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mahnt an, das Ziel des Gesetzesentwurfs zur Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG), eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Deutschland, wörtlich zu nehmen. Im Vorfeld der am morgigen Mittwochabend bevorstehenden Anhörung des Gesundheitsausschusses erneuert der DBfK seine Forderung, die Pflege als zentrale Berufsgruppe in der Versorgung von Patient:innen in den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen zu berücksichtigen und betont: Der Leistungsgruppenausschuss muss sich zwingend mit der Pflegequalität beschäftigen.
„Der Gesetzgeber ist dazu aufgefordert, dem Leistungsgruppenausschuss unmissverständlich den Auftrag zur Festlegung von pflegerischen Qualitätskriterien zu geben. Das darf nicht optional sein, sondern muss verpflichtend gesetzlich geregelt werden“, so Vera Lux, Präsidentin des DBfK.
Der Leistungsgruppenausschuss hat den gesetzlichen Auftrag, Empfehlungen für die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der Leistungen im Krankenhaus festzulegen und ist damit zentral, um eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung medizinisch wie auch pflegerisch sicherzustellen.
„Eine sichere und hochwertige Krankenhausversorgung steht und fällt mit einer gut ausgebildeten und ausreichend besetzten Pflege“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Wird die Pflege als größte Berufsgruppe bei der Reform jedoch weiterhin außen vorgelassen, kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Um die Qualität der Versorgung tatsächlich zu verbessern, muss den Pflegeberufen und deren Expertise in der Reform mehr Bedeutung beigemessen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Krankenhausversorgung langfristig den Bedürfnissen der Patient:innen gerecht wird. Die Pflege ist die Berufsgruppe, die nah am Patienten ist und einen wesentlichen Beitrag im behandelnden Team leistet. Sie darf nicht länger als 'Kostenfaktor' in der Reform behandelt werden.“
Die aktuelle Stellungnahme des DBfK zum KHAG finden Siehier oder bei unseren Stellungnahmen.