21.01.2026
Nach Verstößen im Zusammenhang mit sensiblen Inhalten auf Social Media diskutiert der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen heute über die Social Media-Nutzung von beruflich Pflegenden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest warnt davor, Pflegefachpersonen unter Generalverdacht zu stellen. „Die große Mehrheit handelt hochprofessionell, reflektiert und im Sinne der ihr anvertrauten Menschen“, so der Vorsitzende Dr. Martin Dichter.
Konkret geht es bei der heutigen Anhörung um den Antrag „Pflege live – Würde offline: Likes dürfen nie wichtiger als die Menschenwürde sein“. Darin fordert die FDP-Fraktion unter anderem, die Aktivitäten von beruflich Pflegenden in sozialen Netzwerken systematisch zu erfassen.
In seiner schriftlichen Stellungnahme stellt der DBfK Nordwest klar, dass der Schutz von Menschenwürde, Selbstbestimmung und Patient:innensicherheit auch im digitalen Raum höchste Priorität haben müsse. „Dass gravierende Verletzungen wie Livestreams von der Intensivstation inakzeptabel sind und Fehlverhalten einzelner Personen konsequent sanktioniert werden muss, steht außer Frage“, so Dichter. „Solche nicht repräsentativen Vorfälle sind aber kein Grund, Pflegefachpersonen als ‚Täter:innen‘-Gruppe zu markieren und ihnen das Vertrauen abzusprechen.“ Denn professionell Pflegende sind laut Dichter diejenigen, die die Menschenwürde, Privatsphäre und Sicherheit der Patient:innen tagtäglich und auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen schützen.
Ein zentraler Schlüssel zur Prävention von Fehlverhalten liegt aus Sicht des DBfK Nordwest in der Professionalisierung der Pflege: „Die Gefahr von Versorgungsfehlern und unreflektiertem Verhalten wird größer, je mehr Beschäftigte mit niedriger Qualifikation und ohne qualifizierte Anleitung Menschen betreuen“, mahnt Dichter. Die beste Antwort darauf sei eine Stärkung der professionellen Pflege: durch eine umfassende Pflege(fach)ausbildung, strukturierte Vermittlung von Medien- und Ethikkompetenz in allen Qualifikationsbereichen und klare Rollen- und Verantwortungszuordnungen.
Weiterhin hält der DBfK Nordwest den Vorschlag, auf Landesebene praxisnahe Leitlinien zur Nutzung von Social Media im beruflichen Kontext von Gesundheit und Pflege zu erstellen, für grundsätzlich richtig und ergänzt diesen um konstruktive Hinweise: Die Leitlinien sollten zum einen anschlussfähig an die bereits bestehenden berufsethischen und rechtlichen Standards sein – etwa den ICN-Ethikkodex oder die Berufsordnung der Pflegekammer – und zum anderen Best Practice-Konzepte und bestehende Vorarbeiten integrieren. Der DBfK Nordwest etwa trägt mit seinem einzigartigen Zertifikatslehrgang Social Media Nurse® bereits heute wesentlich zur Qualifizierung von Pflegefachpersonen im Umgang mit Social Media bei. „Deshalb werben wir dafür, solche Programme als Teil einer landespolitischen Strategie gezielt zu fördern und stellen uns dem Landtag, der Landesregierung und allen weiteren Akteuren als fachlicher Partner zur Verfügung“, so Dichter.
Weiterführende Links:
DBfK-Papier „Für einen umsichtigen Gebrauch von sozialen Medien im Pflegeberuf“:
https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/dbfk-positionen/DBfK-Position_Social-Media2022-03.pdf
Info-Flyer zum Lehrgang Social Media Nurse®:
https://www.dbfk.de/media/docs/regionalverbaende/rvnw/bildung/flyer_smn2024.pdf
Schriftliche Stellungnahme des DBfK Nordwest:
https://www.dbfk.de/media/docs/regionalverbaende/rvnw/positionen/stellungnahmen/nrw/nrw-dbfk-nordwest_2026-01-14_stellungnahme_A01-Pflege_live-21.01.2026_drs.18-15489.pdf
ICN-Ethikkodex:
https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/publikationen/ICN_Code-of-Ethics_DE_WEB.pdf
Berufsordnung der Pflegekammer NRW:
https://www.pflegekammer-nrw.de/wp-content/uploads/2025/09/2025-08-13_Berufsordnung_.pdf