Unternehmerschulung gemäß BuS-Rahmenvertrag zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
Sie haben sich mit Ihrem Unternehmen zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften DGVU-2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ für das zwischen der BGW dem DBfK vereinbarte BuS-Modell entschieden und sind daher verpflichtet, alle fünf Jahre an der von der BGW vorgeschriebenen Unternehmerschulung teilzunehmen.
Referent:
Roland Schreiber (Dipl.-Ing., M. Eng)
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit unter: E-Mail: bildung-suedost@dbfk.de / Telefon: (089) 179970-0
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.