Wie gelingt eine achtsame, ganzheitliche Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen mit komplexem Symptomgeschehen – verlässlich, koordiniert und würdevoll?
Das Seminar lädt dazu ein, die eigene hospizlich-palliative Haltung zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Es gibt einen fundierten Überblick über Angebote und Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung und zeigt deren Bedeutung für den Pflegealltag auf. Zentrale Aspekte der Symptomlinderung werden praxisnah vertieft und mit konkreten Handlungsmöglichkeiten verknüpft. Ethische Fallbesprechungen werden als hilfreiches Instrument zur Reflexion und Bearbeitung von Entscheidungskonflikten am Lebensende vorgestellt.
Anhand von angewandten Methoden können auch Praxisanleiter:innen und Pflegepädagog:innen von diesem Seminar profitieren. Palliative Haltung und Symptomlinderung werden praxisnah hergeleitet, so dass diese Methodik auch bei Auszubildenden angewendet oder in das entsprechende Setting übertragen werden kann.
Inhalt
Methoden
Kurzimpulse, Austausch im Plenum und in Gruppen zu Fallbeispielen
Zielgruppe
Professionell Pflegende im stationären und ambulanten Setting, Praxisanleitende, Pflegepädagog:innen
Referentin
Britta Falke
B.A. Pflege / Pflegemanagement, Palliative Care Fachkraft, Leitung der Brückenpflege des OSP Stuttgart e.V. und Palliative Care Team Stuttgart (SAPV)
Dr. Bernhard Preusche
Bildungsreferent DBfK Südwest, Pflegeethiker
Anerkennung
Das Seminar gilt als berufspädagogische Fortbildung mit einem Umfang von 8 Stunden gem. § 4 PflAPrV – Praxisanleitung.
Mitglieder der Pflegekammer Rheinland-Pfalz können 8 Fortbildungspunkte erwerben.
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.