Die neue Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) für die ambulante Pflege tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Der Aufbau der QPR und auch die Prüfungsinhalte ändern sich dabei erheblich.
Frau Vater-Hilburger vom Medizinischen Dienst Bayern wird die neue QPR für ambulante Dienste vorstellen und ihre Fragen beantworten. Im Anschluss steht Ihnen Adelina Colicelli aus unserem Referat ambulante Dienste und Beratung für weitere Fragen zur praktischen Umsetzung zur Verfügung.
Erfahren Sie, welche Änderungen und Neuerungen die Qualitätsprüfungs-Richtlinie für ambulante Pflegedienste mit sich bringt. Der Fachtag bietet Ihnen einen Überblick über den Ablauf der Prüfungen, die Prüfinhalte, die wichtigsten Anforderungen an das Qualitätsmanagement sowie die Auswirkungen auf die Praxis.
Nutzen Sie die Gelegenheit um sich auf die neue Prüfung vorzubereiten und Ihre Fragen zu stellen!
Programm:
09.30 - 10.00 Uhr: Ankommen
10.00 - 12.00 Uhr: Teil I Neue Qualitätsprüfrichtlinie ambulant | Evi Vater-Hilburger, MD Bayern
12.00 - 12.30 Uhr: Mittagspause
12.30 - 14.00 Uhr: Teil II Neue Qualitätsprüfrichtlinie ambulant | Evi Vater-Hilburger, MD Bayern
14.00 - 14.15 Uhr: Pause
14.15 - 15.45 Uhr: QPR ambulant - Herausforderungen und praktische Umsetzung | Adelina Colicelli, DBfK Südost e.V.
ca. um 16.00 Uhr: Ende der Veranstaltung
Verpassen Sie nicht diesen wichtigen Termin und tauschen Sie sich mit uns und den Kolleg:innen vor Ort aus!
Die Veranstaltung richtet sich an ambulante Pflegedienste.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Auch eine Präsenz-Teilnahme über Zoom ist möglich. Klicken Sie hier für eine Präsenz-Teilnahme
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit unter: E-Mail: bildung-suedost@dbfk.de / Telefon: (089) 179970-0
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Fernbleiben oder bei einer Abmeldung am Veranstaltungstag sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.