Kompetenzerweiterung: Ein kritischer Blick auf das geplante Gesetz

27.08.2025

Mit dem im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege holt die Bundesregierung im Wesentlichen die Pläne ihrer Vorgängerin für ein Pflegekompetenzgesetz aus der Schublade, setzt jedoch an einzelnen Stellen eigene Akzente. Aus DBfK-Sicht geht das Gesetz grundsätzlich in die richtige Richtung, bleibt aber ausbaufähig.

„Trotz der teils kritischen Formulierungen kann der Gesetzesentwurf als echter Meilenstein für die Profession Pflege angesehen werden, denn Pflegefachpersonen werden erstmals explizit als Leistungserbringer eigener Art in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt", sagt DBfK Nordwest-Geschäftsführerin Sandra Mehmecke, die zugleich weitaus mutigere Reformschritte anmahnt. 

Diese positiven Aspekte am Gesetzentwurf möchten wir hervorheben:

  • Pflegefachpersonen sollen weitere heilkundliche Aufgaben übernehmen und eigenverantwortlich ausführen können.
  • Befugnisse der Pflege bei der Verordnung von (Pflege-)Hilfsmitteln werden erweitert.
  • Die Eigenverantwortung im Pflegeprozess wird im Regelungskreis der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt.
  • Maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe sollen geplante Maßnahmen, Richtlinien und Modellvorhaben mitgestalten.

Verbesserungswürdig ist indes die geplante Ergänzung des SGB V, die Pflegefachpersonen zur Übernahme von "Leistungen der ärztlichen Behandlung" befähigen soll. Aus DBfK-Sicht sollte hier grundsätzlich von "heilkundlichen Leistungen" gesprochen werden, um die bestehenden Professionsgrenzen aufzulösen. Außerdem sollten Pflegefachpersonen dazu befähigt werden, Pflegehilfsmittel und Präventionsleistungen zu verordnen, anstatt diese – wie es der Gesetzentwurf vorsieht – nur empfehlen zu dürfen.

Abseits davon gibt es aber auch deutliche Kritikpunkte am geplanten Gesetz, gegen die sich der DBfK auch in den weiteren Beratungen stellen wird:

❌ Die Erstverordnung häuslicher Krankenpflege bleibt in ärztlicher Hand.

❌ Pflegeberatung ist nicht eindeutig als Vorbehaltsaufgabe von Pflegefachpersonen definiert.

❌ Die gesetzliche Verankerung der Pflegebevollmächtigten soll ersatzlos gestrichen werden.

Eine ausführlichere Einordnung des Gesetzes lesen unsere Mitglieder in der aktuellen August-Ausgabe unseres Mitgliedermagazins Gezielt informiert.

Der im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums einsehbar.

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