Der DBfK zum Koalitionsvertrag in NRW: Eine gute Basis und zugleich Verpflichtung

24.06.2022

Am gestrigen Tag haben CDU und Grüne ihre Koalitionsvereinbarung – den „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Der DBfK bewertet die für die Pflege und den Pflegeberuf relevanten Koalitionsvereinbarungen als gute Basis und zugleich Verpflichtung, in den kommenden fünf Jahren tatsächlich die Zukunft der Gesundheitsversorgung aktiv zu gestalten und die Aussagen des Vertrags zu konkretisieren und umzusetzen.

„Im Koalitionsvertrag fehlen konkrete Maßnahmen auf eine Reihe der Herausforderungen, die der Berufsgruppe sehr unter den Nägeln brennen. Dazu zählen in aller erster Linie die Arbeitsbedingungen in der beruflichen Pflege. Hier bleibt der Koalitionsvertrag uneindeutig. Sehr aufmerksam werden wir daher das Vorhaben begleiten, mit erheblichen Mitteln die Personalausstattung in den Krankenhäusern in NRW zu verbessern“, sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.

Daneben gibt es aus Sicht des DBfK gute Ansätze für die Pflegeberufe. „Im Koalitionsvertrag finden sich eine Reihe positiver Signale für die beruflich Pflegenden und die Menschen in NRW insgesamt. Diese bedürfen aber einer sehr zeitnahen Konkretisierung und Budgetierung“, so Dichter. „Die Vereinbarung des Koalitionsvertrags sind eine Verpflichtung, die kommenden fünf Jahren mit Vollgas für die Pflegenden und damit die Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung zu nutzen und tatsächlich Zukunft zu gestalten“.

Erfreulich ist aus Sicht des DBfK vor allem, dass seine Bemühungen um einen Ausbau innovativer Versorgungskonzepte Eingang in die Landespolitik gefunden haben. So greift die Vereinbarung zwischen CDU und Grünen das Konzept der Community Health Nurse auf und bezeichnet diese bereits als Ankerpunkt in einer quartiersbezogenen Versorgung und der Prävention. Das weist in die richtige Richtung und gilt es weiter zu entwickeln.

Auch das Vorhaben, das Angebot der primärqualifizierenden akademischen Ausbildung zu stärken und bestehende Modellstudiengänge zu verstetigen, ist aus der Perspektive der Versorgungssicherheit in NRW der richtige Ansatz. Um das Ziel einer Akademisierungsquote in der beruflichen Pflege von 20 Prozent zu erreichen braucht es nun eines konkreten Zeitplans zum Aufbau von Studienplatzkapazitäten. Hierfür müssen sich die zukünftigen Minister:innen für Gesundheit und Wissenschaft gemeinsam verantwortlich zeichnen.

Eine weitere Forderung des DBfK hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden: die Koalitionspartner wollen prüfen, wie eine für den Bereich der stationären Altenpflege angemessene Mindestquote auch im Nachtdienst aussehen und sichergestellt werden kann. Der DBfK hat hierzu bereits Vorschläge vorgelegt und wird auf deren Umsetzung drängen, denn die aktuelle Situation ist nicht länger hinnehmbar.

Das gilt gleichermaßen auch für die Aussage, an der Errichtung einer Pflegeberufekammer festhalten zu wollen. Der DBfK hat in der Vorbereitung der Landtagswahl diesen Punkt als zentrales Versprechen der Landespolitik und der künftigen Gestalter eingefordert.

„Kritisch sehen wir die Verlautbarung, dem Fachkräftemangel in der Kinderkrankenpflege dadurch zu begegnen, die Kinderkrankenpflegeausbildung stärken zu wollen. Hier wird unnötig eine Konfliktlinie bedient, die aus der Perspektive der beruflichen Pflege mit der neuen Pflegeausbildung gar nicht gegeben ist“, stellt Dichter klar. Die gemeinsame („generalistische“) Pflegeausbildung, die mit dem Pflegeberufegesetz 2020 begonnen hat, ist eine der wichtigsten Reformschritte für eine zukunftsfähige Pflege. „Dass der Koalitionsvertrag hier den Eindruck erweckt, diesen Reformschritt wieder aufzuheben, ist unverständlich. Vielmehr braucht es pflegefachliche Spezialisierungen für die pädiatrische Pflege nach der Ausbildung. Hier ist das Land gefragt Modelle zu fördern“.

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig, für die Nutzung der Webseite nicht notwendig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.