01.09.2022
DBfK begrüßt die Initiative des Pflegeministers und fordert Gleichstellung von Pflege- und Medizin-Studierenden
Um die Pflegeberufe aufzuwerten und attraktiver zu machen, fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) seit Jahren, Studierende primärqualifizierender Pflegestudiengänge mit Stipendien zu unterstützen. „Pflegefachpersonen sind die größte Berufsgruppe, die in Bayern jeden Tag eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherstellt. Damit in einer älter werdenden Gesellschaft mit immer weniger aktiv Berufstätigen die Pflege nicht zusammen bricht, brauchen wir dringend auch deutlich mehr Pflegefachpersonen mit akademischer Ausbildung“ fordert die Geschäftsführerin des DBfK Südost, Dr. Marliese Biederbeck und gibt gleichzeitig zu bedenken: „Leider haben in den vergangenen Jahren weniger Menschen ein Pflege-Studium aufgenommen. Viele junge Leute können sich diesen Schritt bei den ständig steigenden Lebenshaltungskosten einfach nicht mehr leisten. Alle Studierende, die ihr Pflegestudium aus finanziellen Gründen abbrechen oder erst gar nicht aufnehmen, fehlen in absehbarer Zeit bei der Versorgung in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen oder in kommunalen Gesundheitszentren.“
Der DBfK begrüßt daher, dass Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek jetzt ein Stipendium für Pflege-Studierende gestartet hat und damit Bayern in einem ersten wichtigen Schritt der Forderung des DBfK nachgekommen ist. Bereits zum kommenden Wintersemester 2022/2023 können sich Studierende primärqualifizierender Pflegestudiengänge ab dem zweiten Semester um ein Stipendium bewerben, welches für bis zu drei Jahre einen monatlichen Festbetrag von 600 Euro gewähren soll. Nach dem Studium müssen die Stipendiaten mindestens drei Jahre in einer Einrichtung der Akutpflege, der ambulanten oder stationären Langzeitpflege, im psychiatrischen oder pädiatrischen Versorgungsbereich in Bayern arbeiten.
Beantragen kann man das Stipendium beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP). Dort werden bald die notwendigen Formulare auf der Homepage unter www.lfp.bayern.de zum Herunterladen bereitgestellt.
Nachbesserungsbedarf sieht Frau Dr. Biederbeck jedoch bei der Anrechnung der Praktikumsvergütung. In der Vergaberichtlinie heißt es: „Einkünfte, die im Rahmen der hochschulischen Ausbildung, während der Pflichtpraktika, erzielt werden, sind auf die Fördersumme dieser Richtlinie in voller Höhe anzurechnen.“ Dr. Biederbeck kritisiert: „Diese Anrechnung bedeutet eine klare Schlechterstellung der Pflege-Studierenden im Vergleich zu den Medizin-Studierenden. Dort wird die Praktikumsvergütung nicht angerechnet. Seit Jahren kämpfen wir für eine höhere Wertschätzung der Pflegearbeit.“ Der DBfK wünscht sich auch eine Erhöhung des monatlichen Stipendiums, da 600 Euro selbst bei Studierenden nicht annähernd die Lebenshaltungskosten abdecken.
Zudem fordert die Geschäftsführerin des Verbandes, das Stipendienprogramm auch auf weiterführende Pflegestudiengänge auszuweiten: „Um eine gute Qualität in den Einrichtungen künftig sicher zu stellen, brauchen wir deutlich mehr Absolvent:innen auch von weiterführenden Pflege-Studiengängen wie Pflegemanagement, Pflegepädagogik oder Pflegewissenschaften.“