25.05.2023
Landtag beschließt Gesetz zur Errichtung einer Pflegeberufekammer in Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am gestrigen Tag ein wesentliches Gesetz zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung verabschiedet. Lange Jahre hat der DBfK die Errichtung einer Pflegekammer gefordert. Nun ist die Berufsgruppe aufgerufen, sich zu beteiligen.
„Endlich ist es soweit!“ freut sich die Vorsitzende des DBfK Südwest e.V., Andrea Kiefer. „Wir haben seit Jahren in allen Bundesländern darauf hingewirkt, dass sich in Politik und Gesellschaft, aber auch in unserer eigenen Berufsgruppe ein umfassendes Verständnis für die Sinnhaftigkeit von Pflegeberufekammern entwickelt“.
Die Pflegeberufekammer dient, analog zu den anderen Heilberufekammern, der gleichbleibenden und hohen Versorgungsqualität der Bevölkerung durch demokratisch entwickelte Berufs- und Weiterbildungsordnungen. Durch die Mitgliedschaft in dieser berufsständischen Organisation wird die Professionalisierung der Berufsgruppe weiter fortschreiten. Eine große Gemeinschaft kann letztlich vieles erreichen. Vor allem kann sie die besten Ergebnisse in der Berufsausübung für die Bevölkerung erzielen. Beides trägt zu mehr Zufriedenheit innerhalb der Berufsgruppe bei.
Die Pflegeberufekammer schafft den rechtlichen Rahmen unter anderem für eine Berufsordnung und für die regelhafte Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung. Dadurch wird auch der Druck auf politische sowie unternehmerische Entscheidungen im Sinne der professionellen Berufsausübung steigen.
„Nun gilt es mitzugestalten, dabei zu sein, sich registrieren zu lassen, damit die Pflegeberufekammer im geplanten Zeitrahmen Ende 2024 ihre Arbeit aufnehmen kann“, wendet sich Kiefer an die Berufsgruppe.