Satzungen des DBfK

Beitragsordnung des DBfK

Der monatliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach deiner Bruttovergütung. Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Monatsbeiträge:

Bruttogehaltmonatlicher BeitragBruttogehaltmonatliche Beitrag
539–800 €12,00 €2201–2400 €21,00 €
801–1400 €12,50 €2401–2700 €22,50 €
1401–1600 €13,00 €2701–3000 €24,00 €
1601–1800 €15,00 €3001–3500 €27,50 €
1801–2000 €17,50 €3501–4000 €31,00 €
2001–2200 €19,50 €4001–5000 €34,00 €
ab 5001 €37,00 €

Mitgliedsbeitrag pro Monat

  • für Auszubildende, Student:innen (Vollzeitstudium ohne Beschäftigung): 7,00 €
  • Rentner:innen (ohne Beschäftigung), Inaktive: 7,00 €
  • für geringfügig Beschäftigte: 9,50 €

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