Vorschläge zur Notfallversorgung zeigen Weitblick

DBfK zur vierten Stellungnahme der Regierungskommission

16.02.2023

Die Regierungskommission hat mit ihren Vorschlägen zur Reform der Notfall- und Akutversorgung aus Sicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) weitsichtige Vorschläge unterbreitet, die den Problemen und zukünftigen Herausforderungen gerecht würden.

„Die Analyse der Kommission zeigt, dass die bestehenden Probleme der Notfallversorgung auch durch die Fehlversorgung in anderen Gesundheitsbereichen begründet sind“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper. „Es ist daher dringend notwendig, die Notfall- und Akutversorgung sektoren- und professionsübergreifend zu denken. Pflegerische Kompetenzen müssen dabei strukturell verankert werden.“

Der DBfK begrüßt vor allem, dass Pflegefachpersonen in den Vorschlägen eine zentrale Rolle beigemessen wird. „Insbesondere hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen haben die Kompetenz, den Versorgungsbedarf einzuschätzen und die Versorgung zu steuern“, meint Klapper. „Auch die von der Kommission vorgeschlagene wohnortnahe pflegerische Notfallversorgung wird aus unserer Sicht deutliche Verbesserungen für die Patient:innen bringen. Pflegefachpersonen mit Masterabschluss wie Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses können beispielsweise in Primärversorgungszentren genau diese Aufgaben übernehmen, sobald die Weichen im Heilberufe- und Leistungsrecht gestellt sind.“

„Wir sehen, dass Menschen immer wieder in die Notaufnahmen kommen, weil sie nicht wissen, wo sie sonst Hilfe bekommen, oder weil sie mit einer chronischen Erkrankung schlecht versorgt sind. Man muss hier an die Strukturen der Primärversorgung“, fordert Klapper. „Gesundheitskioske in betroffenen Stadtteilen oder Primärversorgungszentren im ländlichen Raum, die interprofessionell arbeiten und von Community Health Nurses geleitet werden können, sind das Mittel der Wahl und müssen daher aus unserer Sicht zuerst kommen.“

Bei der Neuausrichtung der Notfallversorgung müssten auch die Personalbemessung sowie der Qualifikationsmix berücksichtigt werden. „Notfallversorgung ist eine Vorhalteleistung, deshalb muss auch der Personalbedarf unabhängig von der durchschnittlichen Arbeitsbelastung erhoben und regelmäßig evaluiert werden. Jetzt müssen Bundes- und Landesregierungen zeigen, dass sie den Mut für diese weitsichtigen und notwendigen Reformen aufbringen“, so Klapper.

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