02.09.2024
In einer Stellungnahme zum Entwurf für eine Änderungsverordnung zur Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz begrüßt der DBfK Nordwest, dass die Fachkraftquote in stationären Pflegeeinrichtungen nicht ersatzlos gestrichen werden soll. Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass es Klarstellungen zu Mindestqualifikationen für die Präsenzregelung braucht.
„Als DBfK stehen wir der Aufhebung der Fachkraftquote für vollstationäre Pflegeeinrichtungen grundsätzlich skeptisch gegenüber“, betont Heidrun Pundt, Vorstandsmitglied des DBfK Nordwest. „Wir begrüßen aber, dass die Fachkraftquote nicht ersatzlos gestrichen werden soll und unter anderem weiterhin Mindestpersonalvorgaben sowohl im Tag- als auch insbesondere im Nachtdienst gelten. Hier bleibt Bremen vorbildhaft, da es für die Nachtstunden in den meisten anderen Bundesländern gar keine Regelungen gibt“.
Erheblichen Klärungsbedarf sieht der DBfK Nordwest allerdings bei der Frage, welche Anforderungen bezüglich der Mindestqualifikation ordnungsrechtlich an Beschäftigte in den Einrichtungen gestellt werden. „Wie hoch muss beispielsweise der Anteil an Beschäftigten mit einer zweijährigen Pflegeassistenzausbildung sein? Eine entsprechende Richtlinie wäre hilfreich, welche die Voraussetzungen für den Einsatz von Assistenzpersonal regelt. Des Weiteren ist der aktuell verwendete Begriff ‚Fachkraft in einem Pflegeberuf‘ viel zu schwammig. Wir fordern hier, dass es sich in Bezug auf die Präsenzregelung eindeutig um Personen mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Pflegeberufegesetz handeln muss, damit auch die gesetzlich vorgesehenen Vorbehaltsaufgaben entsprechend ausgeübt werden können, so Heidrun Pundt weiter.“
Die Stellungnahme des DBfK Nordwest zum Entwurf für eine Änderungsverordnung zur Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz findet sich hier.