29.08.2024
Nach den Anhörungen zum Pflegeassistenzgesetz zeigt sich, wer im Hintergrund die Fäden zieht: Die Pflegebranche steht vor immer größeren Herausforderungen und braucht dringend qualifiziertes Fachpersonal. Trotzdem fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) eine verkürzte Ausbildung von nur 12 Monaten, sogar ohne Schulabschluss. Das gefährdet die Pflegequalität massiv – in einer Zeit, in der qualifizierte Pflege wichtiger denn je ist, warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Die Forderungen des bpa seien ein Schlag ins Gesicht aller, die sich stark machen, um die Versorgungsqualität für Menschen mit Pflegebedarf zu sichern.
Die Einführung eines bundesweit einheitlichen, generalistischen Profils in der Pflegeassistenz ist eine langjährige Forderung des DBfK. Der Berufsverband begrüßt, dass jetzt seitens der Politik reagiert und ein Referentenentwurf vorgelegt wurde. Er fordert jedoch eine einheitliche Ausbildungsdauer von 24 Monaten, die in jedem Fall einen Schulabschluss voraussetzt.
„Eine Pflegefachassistenz muss dazu befähigt werden, dass sie in stabilen und doch oft komplexen Pflegesituationen sicher handeln kann“, sagt Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper. „Dafür ist eine Ausbildung von 12 Monaten schlichtweg unzureichend. Aus unserer fachlich-professionellen Sicht ist eine Ausbildungsdauer von nur 12 Monaten ein fahrlässiger Ansatz mit hohen Risiken für die Menschen mit Pflegebedarf. Er setzt auch die qualifizierten Pflegefachpersonen unter Druck, mit geringer Qualifizierten sichere und gute Pflege zu liefern und verschlechtert damit die Arbeitsbedingungen in der Pflege insgesamt. Es ist daher nicht hinzunehmen, dass der richtige Ansatz zur Vereinheitlichung der Pflegeassistenz sich ausschließlich an den Verwertungsinteressen privater Unternehmen orientiert. Es kann nicht sein, dass jenseits aller Qualitätserwägungen Standards möglichst niedrig gesetzt werden, nur um mehr ‚Hände‘ zu bekommen. Eine Sicherung guter Pflege ist so nicht möglich und wird im schlimmsten Fall dazu führen, dass noch mehr qualifizierte Pflegefachpersonen den Beruf verlassen“, so Klapper weiter.
Der DBfK fordert zügig eine bundesgesetzliche Regelung mit einer einheitlichen Ausbildungsdauer von 24 Monaten, die einen Schulabschluss voraussetzt. Dies ist nach Überzeugung des Verbands zwingend, um den Zugang zur Pflegefachassistenz zu regeln. Allein die Berufswahlfreiheit nach dem Grundgesetz erfordere Zugangsvoraussetzungen wie Schulabschlüsse, auch um beispielsweise die Weiterqualifikation zur Pflegefachperson zu ermöglichen. „Die Pflegefachassistenz muss im Rahmen einer möglichen Bildungskarriere gedacht werden können, um Menschen für den Beruf zu gewinnen. Dafür sind klare, strukturelle Vorgaben und einheitliche Kompetenzzuordnungen erforderlich. Die geforderte Dauer der Ausbildung von 24 Monaten ist hierbei nicht überzogen, sondern notwendig, um eine fundierte Qualifikation zu gewährleisten“, so Klapper.
Die Forderung des DBfK ist klar: Die Pflegefachassistenz benötigt eine qualitativ hochwertige, bundesweit einheitliche Ausbildung mit einer Dauer von 24 Monaten und ein Mindestmaß an Zugangsvoraussetzungen, zum Beispiel über staatlich regulierte Kompetenzfeststellungsverfahren. Der Versuch, das Ausbildungsniveau derart abzusenken, werde als Bumerang auf die Politik zurückkommen, da dies eine ernsthafte Bedrohung für die Zukunft der Pflege darstelle. „Die Politik ist in der Verantwortung, hier klare Kante zu zeigen, um die Menschen mit Pflegebedarf zu schützen und eine gefährliche Attacke auf die Pflegequalität zu verhindern“, fordert Klapper.