20.08.2025
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt davor, die Krankenhausreform ohne Qualitätsvorgaben für die Pflege umzusetzen. „Wer von Qualität in der Krankenhausversorgung spricht, darf die Pflege nicht ausklammern. Ohne die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen bleiben die Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen unvollständig“, betont DBfK-Präsidentin Vera Lux anlässlich der morgigen Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG).
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) nicht länger als Struktur- und Prozessvoraussetzung in den Leistungsgruppen zu verankern. Damit entfällt der bislang einzige pflegerische Bezugspunkt in diesem Teil des Gesetzes. Der DBfK stellt klar: PpUG sind kein geeignetes Instrument zur Sicherung von Pflegequalität. Sie markieren lediglich eine rote Linie, die nicht unterschritten werden darf – mehr nicht. Dennoch dürfen sie nicht aus den Leistungsgruppen herausgelöst werden, solange es keinen besseren verbindlichen Maßstab gibt.
„Wir haben mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) ein fachlich fundiertes Instrument, das pflegerische Strukturqualität wirklich abbildet“, so Lux. „Doch bis die PPBV verbindlich eingeführt ist, braucht es die PpUG als Mindestschutz für Patient:innen.“
Der DBfK schlägt deshalb fünf konkrete Schritte vor, wie Pflegequalität systematisch in den Leistungsgruppen verankert werden kann:
„Die Krankenhausreform muss sicherstellen, dass Patient:innen die Pflege bekommen, die sie brauchen – fachlich fundiert, qualitätsgesichert und wissenschaftlich weiterentwickelt“, so Lux. „Dafür legen wir konkrete Vorschläge auf den Tisch. Jetzt kommt es darauf an, diese in die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen aufzunehmen.“