11.09.2026
Pflegefachpersonen übernehmen täglich Verantwortung für die Versorgung, dürfen aber an vielen Stellen ihre Kompetenzen formal noch immer nicht einbringen. Beim Pflegetag Niedersachsen des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest in Hannover wurde deutlich: Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist ein wichtiger Schritt getan – jetzt muss Niedersachsen die Umsetzung konkret machen.
Der DBfK Nordwest fordert das Land Niedersachsen auf, zügig ein transparentes, landesweit einheitliches und fachlich fundiertes Verfahren zur Kompetenzfeststellungnach dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) auf den Weg zu bringen. „Nur wenn erworbene Kompetenzen offiziell anerkannt werden, können Pflegefachpersonen die neuen Befugnisse auch tatsächlich im Versorgungsalltag nutzen“, so DBfK Nordwest-Geschäftsführerin Sandra Mehmecke.
Gleich drei Praxisbeispiele zeigen das Potenzial erweiterter Pflegekompetenzen. Da ist die „Community Health Nurse“, die im ländlichen Raum Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen unterstützt. Da sind Pflegefachpersonen auf Bachelor-Niveau, die neue Rollenprofile in der Langzeitpflege erproben. Und da ist die Pflege-geleitete Station an einem städtischen Klinikum, auf der Pflegefachpersonen die Versorgung eigenverantwortlich steuern und ärztliche Expertise bedarfsbezogen einbeziehen. Wo Pflegefachpersonen erweiterte Kompetenzen und Befugnisse erhalten, können neue und bessere Versorgungsmodelle entstehen.
Das sieht auch die stellv. Staatssekretärin im Niedersächsischen Sozialministerium, Dr. Gesa Schirrmacher, so: „Modellprojekte zeigen, welches Potenzial in der Pflege steckt“, sagte sie in ihrer Grußrede zur Eröffnung des Pflegetags Niedersachsen. „Klar ist aber auch: Ein Systemwechsel erfolgt nicht von heute auf morgen, sondern bedarf ein bisschen Zeit.“
Wenn es nach Mehmecke geht, ist die Zeit für kleinteilige Fortschritte längst abgelaufen: „Die Versorgungskrise steht vor der Tür. Wir sollten das fachliche Wissen, das praktische Können und die Verantwortung, die Pflegefachpersonen schon heute in der Praxis übernehmen, endlich systematisch nutzen.“ Der Grundstein dafür ist mit dem BEEP seit dem 1. Januar 2026 geschaffen. „Das ist ein Riesenschritt für uns. Und wir merken an der heutigen Diskussion, dass dieser überfällig war“, so Mehmecke. Entscheidend ist jetzt die Umsetzung: Welche Leistungen werden konkret geregelt? Wie werden Kompetenzen nachgewiesen? Und wie stellt Niedersachsen sicher, dass berufserfahrene, weitergebildete und hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen tatsächlich einbringen können?
Die Beispiele aus dem Publikum zeigten: Es mangelt nicht an pflegefachlicher Kompetenz. Das Problem ist, dass diese Kompetenz im System zu oft nicht verbindlich genutzt werden kann. Beruflich Pflegende berichteten etwa, bei der Wundversorgung im Pflegeheim auf ärztliche Anordnungen warten zu müssen oder ihre fachliche Expertise durch spezialisierte Weiterbildung im Bereich der Diabetesversorgung formal nicht einbringen zu dürfen. „Es geht so viel Zeit durch Verzögerungsprozesse drauf“, fasste Mehmecke zusammen und folgerte daraus: „Wir könnten Versorgung so viel besser machen.“
Das Land ist dabei insbesondere dort gefragt, wo es um Verfahren zur Anerkennung und Feststellung von Kompetenzen, um Bildungswege und um die landesweite Umsetzung in den Versorgungsstrukturen geht. „Niedersachsen muss jetzt dafür sorgen, dass das BEEP in der Versorgung ankommt. Wir brauchen ein transparentes, landesweit einheitliches Verfahren zur Kompetenzfeststellung – für berufserfahrene, weitergebildete und hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen. Sonst bleibt Befugniserweiterung ein Versprechen auf dem Papier“, so Mehmecke.