Unbelegte Verdächtigungen gegen Beschäftigte in Pflegeheimen sind verantwortungslos

DBfK zu Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund

17.08.2026

Nachdem Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am 16. August 2026 auf Instagram unbelegte Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl in Pflegeheimen gesät hat, erklärt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):

Wer öffentlich behauptet, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde „nicht immer alles dem Zufall überlassen“, obwohl er selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, sät gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten. Das ist verantwortungslos.

Pflegefachpersonen stehen jeden Tag für die Würde, Selbstbestimmung und Rechte der ihnen anvertrauten Menschen ein. Sie sind dem international anerkannten ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen verpflichtet. Dieser schreibt die Achtung der Menschenrechte, der Würde und der Wahlfreiheit jedes Menschen fest – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder politischer Überzeugung. Dazu gehört selbstverständlich auch, die freie politische Willensbildung und Wahlentscheidung pflegebedürftiger Menschen zu respektieren und zu schützen.

Gerade ein Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten sollte das Vertrauen in demokratische Wahlen schützen, statt mit unbelegten Andeutungen Misstrauen gegenüber Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und gegenüber demokratischen Verfahren zu säen. Wer konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten hat, muss sie den zuständigen Stellen vorlegen. Wer keine hat, sollte die Beschäftigten in einem ganzen Versorgungsbereich nicht unter Verdacht stellen.

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