Zum 1. Januar 2026 sind gesetzliche Änderungen in der
Pflegeversicherung in Kraft getreten:
- Beratungspflicht bei
Pflegegrad 4 und 5
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Ambulant betreute Wohngruppen
Im Poster sind die Leistungen der Pflegeversicherung
mit allen neuen Regelungen übersichtlich dargestellt.
