Aufhebung der Fachkraftquote in Bremen erfordert verbindliche Regelung zum Einsatz von Pflegeassistenzpersonal

15.09.2022

Bremen gehört zu den wenigen Bundesländern, die im Rahmen der Personalverordnung neben einer Fachkraftquote auch die Präsenz von Pflegefachpersonen regelt. Durch die Einführung eines Personalbemessungssystems soll in Zukunft nicht mehr eine grundsätzlich einzuhaltende Fachkraftquote, sondern eine an den individuellen Versorgungsbedarf angepasste Pflegefachkraftquote definiert werden. Das sieht eine Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) vor. Der DBfK Nordwest hat dazu Stellung genommen.

„Eine unserer unabdingbaren Forderungen in diesem Zusammenhang ist, dass für eine qualitativ hochwertige Versorgung auf den Einsatz von qualifiziertem Pflegeassistenzpersonal geachtet werden muss“, macht Swantje Seismann-Petersen deutlich, die stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest. „Wenn, wie jetzt in der Novellierung vorgesehen, die gesetzlich definierte Fachkraftquote aufgehoben wird, müssen Qualität und Quantität des Pflegeassistenzpersonal-Einsatzes verbindlich geregelt werden. Solange dies nicht der Fall ist, muss die Fachkraftquote von 50 % beibehalten werden.“

Ein weiterer nach Ansicht des DBfK kritikwürdiger Punkt betrifft die Planung und Gestaltung des Pflegeprozesses. Diese gehört zu den Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen und beinhaltet per se eine angemessene, professionelle Beziehungsgestaltung sowie die Einbindung pflegebedürftiger Personen und deren Angehöriger. Die künftig geplante bloße Anhörung Pflegebedürftiger schließt sich demnach aus.

„Diese Form der Mitbestimmung ist zu schwach“, hakt Swantje Seismann-Petersen hier ein. „Sie beschneidet das Recht auf Selbstbestimmung Pflegebedürftiger. Aus pflegefachlicher Sicht kann die Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung nur im Einvernehmen mit der pflegebedürftigen Person erfolgen.“
Um Bremen zu einem attraktiven Arbeitsort für Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege zu machen, muss es ausreichend gut qualifiziertes Pflegeassistenzpersonal geben, an das pflegerische Aufgaben delegiert werden können. Daher plädiert der DBfK für eine zwingende Neuregelung der Personalverordnung im Zusammenhang mit der Gesetzesnovellierung.

Die Stellungnahme des DBfK Nordwest finden Sie unter 

Die Pressemitteilung als PDF

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