DBfK-Statement zu geplanten Aussetzungen der Isolationspflicht

14.11.2022

DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zur geplanten Aussetzung der Isolationspflicht in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein:

„Für uns steht der Schutz von vulnerablen Menschen im Vordergrund. Das heißt: Infizierte Mitarbeitende, Ehrenamtliche oder Besucher:innen – auch ohne Symptome – sollten nicht in die Einrichtungen, Krankenhäuser oder zu den Menschen mit Pflegebedarf nach Hause kommen, um die Menschen vor Ansteckung zu schützen. Zu diesem Schutz gehören auch engmaschige Tests in den Einrichtungen. Wer symptomatisch erkrankt ist, muss genesen und sich schonen können, um Spätfolgen der Infektion soweit möglich zu vermeiden. Wir gewinnen nichts, wenn die Mitarbeitenden jetzt trotz Infektion arbeiten sollen und dann durch Spätfolgen dauerhaft ausfallen.“

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