10.07.2024
Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen seine Änderungswünsche am Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) übermittelt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte den Wegfall von Gesundheitskiosken, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren im Kabinettsentwurf bereits deutlich kritisiert*. Die Bundesregierung sei nun gefordert, durch multiprofessionelle Versorgungsformen die Gesundheitsversorgung zu sichern.
„Es ist zu begrüßen, dass der Bundesrat sich dafür einsetzt, die für Deutschland neuen Versorgungsformen wie Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren wieder in das GVSG aufzunehmen“, konstatiert Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Gute Gesundheitsversorgung muss multiprofessionell aufgestellt sein. Das bedeutet auch, dass die Gesundheitsberufe gemeinsam diese Versorgung konzipieren.“
In den Änderungswünschen des Bundesrats heißt es, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband beauftragt werden sollen, „das gesetzgeberische Konzept von Primärversorgungszentren zu konkretisieren und Einzelheiten zu regeln“. Dies kritisiert Klapper scharf: „Warum und mit welcher Qualifikation sollen Krankenkassen- und Ärztevertreter:innen allein multiprofessionelle Versorgung gestalten und dabei auch noch festlegen, welche Qualifikationen in den anderen Gesundheitsberufen gefordert sind? Das sollte man sich einmal umgekehrt vorstellen! Wenn wir nicht endlich diese alten Hierarchien verabschieden, werden wir es nicht schaffen, eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Eine der großen Herausforderungen wird es sein, Pflegebedarf zu verhindern oder so lange wie möglich hinauszuzögern sowie pflegende Angehörige und Menschen mit chronischen Erkrankungen unterstützend zu begleiten. Das gehört in die Hände von Pflegefachpersonen, ihre fachliche Kompetenz ist hier entscheidend und muss eingebracht werden. Multiprofessionalität heißt, dass jede Berufsgruppe verantwortlich ihren Beitrag zur Versorgung und zu deren Gestaltung einbringt.“
Dass die Pflegeberufe in der Selbstverwaltung gestärkt werden sollen, begrüßt der DBfK ausdrücklich.
*Pressemitteilung zum Kabinettsentwurf GVSG vom 30. April 2024