süV-Vereinbarung greift aus pflegerischer Sicht zu kurz

DBfK: Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen unter pflegefachlicher Leitung müssen möglich sein

19.03.2026

Mit der Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Leistungskatalog für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) ist ein wichtiger nächster Schritt in Richtung zukunftsfähige Versorgung erfolgt. Aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) bleibt die Vereinbarung jedoch deutlich hinter dem zurück, was möglich gewesen wäre. Der DBfK kritisiert dabei vor allem die festgelegten Mindestbedingungen für süV: Diese orientieren sich stark an internistisch-geriatrischen Leistungen und ärztlichen Strukturvorgaben, ohne die Möglichkeit einer pflegefachlichen Leitung überhaupt zu berücksichtigen.

„Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen schließen eine echte Versorgungslücke. Sie können Übergänge von stationärer zu ambulanter Versorgung absichern und die wohnortnahe Basisversorgung gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen und komplexen Pflegebedarfen stärken. Umso problematischer ist es, dass die getroffene Vereinbarung die pflegefachliche Leitung dieser Einrichtungen faktisch ausschließt“, erklärt Vera Lux, Präsidentin des DBfK. Nach Auffassung des DBfK wird damit die Chance vertan, die Krankenhausreform tatsächlich sektorenübergreifend und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. süV sollten als integrierte Einrichtungen verstanden und ausgestaltet werden, in denen interprofessionelle Teams auf Augenhöhe zusammenarbeiten und Versorgung entlang der tatsächlichen Bedarfe der Patient:innen organisieren. Gerade weil ein großer Teil der Menschen, die die süV aufsuchen, vor allem pflegerische Unterstützungs- und Versorgungsbedarfe hat, muss eine Leitung durch qualifizierte Pflegefachpersonen ausdrücklich möglich sein.

APN-Gesetz ist überfällig

Der DBfK fordert deshalb, die Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen eng mit einer Stärkung erweiterter pflegerischer Kompetenzen zu verbinden. Dazu gehört insbesondere, das seit langem notwendige Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz (APN-Gesetz) zügig auf den Weg zu bringen. Advanced Practice Nurses (APN) können in integrierten Versorgungssettings eine zentrale Rolle übernehmen: in der Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen, in der Koordination komplexer Pflegeverläufe, an den Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung oder auch in leitender Verantwortung.

Deutschland droht hier, international den Anschluss zu verlieren: Ein aktuelles Scoping Review des IGES-Instituts zeigt, dass erweiterte pflegerische Kompetenzen in der ambulanten und gemeindenahen Versorgung international etabliert sind und sich positiv auf Versorgungsqualität und Arbeitszufriedenheit auswirken. Auch die aktuelle Bertelsmann-Studie „Delegation im Praxisteam: Ein starker Hebel für die Sicherung der Versorgung“ unterstreicht, dass weniger arztzentrierte, dafür mehr teamorientierte Versorgung einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, Versorgungslücken zu schließen.

Nicht verwalten, sondern gestalten

Für den DBfK ist klar: süV können ein wichtiger Baustein einer modernen Gesundheitsversorgung sein. Damit sie dieses Potenzial entfalten, müssen sie konsequent vom Bedarf der Patient:innen her gedacht werden – und das heißt auch, pflegefachliche Kompetenz verbindlich in Versorgung, Steuerung und Leitung zu verankern. „Hier wird erneut die Gelegenheit verpasst, eine Reform auf den Weg zu bringen, die ihren Namen auch verdient. Wer innovative und tragfähige Versorgungsstrukturen schaffen will, darf hochqualifizierte Pflegefachpersonen nicht weiter auf nachgeordnete Rollen und nur auf Delegation beschränken. Es braucht endlich den politischen Willen, pflegerische Verantwortung auch strukturell anzuerkennen“, so Vera Lux weiter.

Andernfalls, so Lux, bleibe die aktuelle Vereinbarung ein Beispiel dafür, wie notwendige Reformen kleinteilig verwaltet, aber nicht wirklich mutig gestaltet werden.


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