29.04.2026
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz belastet die häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege und die Pflege im Krankenhaus. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert deshalb den heute im Bundeskabinett beratenen Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes scharf. Aus Sicht der professionellen Pflege setzt die Bundesregierung mit dem Gesetz nicht auf nachhaltige Strukturreformen, sondern auf pauschale Ausgabenbremsen – mit erheblichen Risiken für die Versorgung von Patient:innen, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.
Besonders problematisch sind die geplanten Eingriffe in der ambulanten Versorgung. Für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege sollen Vergütungssteigerungen künftig gedeckelt werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll sogar eine verschärfte Obergrenze gelten: maximal die um einen Prozentpunkt verminderte Grundlohnrate. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung zur vollständigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen in den Vergütungsverhandlungen.
„Die Bundesregierung greift genau dort ein, wo Versorgung längst unter Druck steht: bei der Pflege zu Hause“, erklärt Vera Lux. „Wer Tariftreue fordert und gleichzeitig die Refinanzierung kappt, produziert Versorgungslücken. Das ist keine Stabilisierung, sondern eine politische Entscheidung gegen verlässliche ambulante Pflege.“
Der DBfK warnt davor, die Wirkung der geplanten Regelungen auf das SGB V zu verengen. Häusliche Krankenpflege nach SGB V und Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI werden in der Praxis häufig von denselben Pflegediensten, mit denselben Pflegefachpersonen und in denselben Versorgungssituationen erbracht. Eine Deckelung im SGB V wirkt deshalb unmittelbar auf die gesamte ambulante Versorgungsstruktur.
„Pflegedienste arbeiten nicht in getrennten Welten“, so Lux. „Wenn häusliche Krankenpflege nicht mehr auskömmlich finanziert wird, geraten auch SGB-XI-Leistungen, Angehörige und am Ende die Kommunen unter Druck.“
Aus Sicht des DBfK entsteht ein klarer Zielkonflikt: Einerseits wird politisch erwartet, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste tarifgerecht bezahlen, Personal halten und Versorgung sichern. Andererseits sollen die Mittel für genau diese Personalkosten begrenzt werden. Das wirtschaftliche Risiko wird damit auf die Leistungserbringer verlagert – mit absehbaren Folgen für Angebotsstruktur und Versorgungssicherheit.
Auch im Krankenhausbereich bleibt der Gesetzentwurf problematisch. Das Pflegebudget soll grundsätzlich begrenzt werden ohne einen Zusammenhang mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf herzustellen. Zudem soll das Pflegebudget künftig noch um die Höhe der pflegeentlastenden Maßnahmen gekürzt werden. Vera Lux erklärt hierzu: „Das Pflegebudget sollte Pflegepersonalkosten aus der Sparlogik herauslösen. Mit der geplanten Begrenzung wird diese Schutzfunktion geschwächt. Wer Pflegepersonal entlasten will, darf das Pflegebudget nicht in dieser Weise deckeln und pflegentlastende Maßnahmen nicht wegkürzen.“
Der DBfK fordert die Bundesregierung auf, die Deckelungen in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege sowie beim Pflegebudget im Krankenhaus zurückzunehmen, die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten sicherzustellen und pflegeentlastende Maßnahmen im Krankenhaus weiterhin verlässlich zu finanzieren.
„Pflege ist kein Selbstbedienungsladen für kurzfristige Haushaltspolitik“, betont Lux. „Wer wirklich stabile Beiträge will, muss Versorgung besser steuern, Prävention stärken, Fehlanreize abbauen und Pflege fachlich einbeziehen. Die Bundesregierung macht stattdessen ausgerechnet dort Druck, wo Menschen am verletzlichsten sind: bei der Versorgung zu Hause und im Krankenhaus.“