06.07.2026
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert die geplante Abschaffung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und damit der verpflichtenden Anwendung der PPR 2.0 im Rahmen der Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz scharf. Die PPR 2.0 ist derzeit das zentrale Instrument zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern und ein wesentlicher Baustein für Patient:innensicherheit sowie gute Arbeitsbedingungen in der Pflege.
„Die PPR 2.0 darf nicht abgeschafft werden. Sie macht sichtbar, wie viel Pflege tatsächlich benötigt wird und schafft damit eine Grundlage für sichere Versorgung und angemessene Personalausstattung. Wer die verpflichtende Anwendung aussetzt, nimmt der Pflege eines ihrer wichtigsten Instrumente und sendet ein fatales Signal an eine Berufsgruppe, die unter enormem Druck steht“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux.
Mit der Einführung der Pflegepersonalbemessungsverordnung wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Pflegepersonalbedarf systematisch zu erfassen. Krankenhäuser haben Prozesse aufgebaut, Mitarbeitende geschult und Strukturen geschaffen, um die PPR 2.0 umzusetzen. Die nun geplante Aussetzung würde diese Entwicklung infrage stellen, bevor die bisherigen Erfahrungen und Daten überhaupt umfassend ausgewertet werden konnten.
Besonders besorgniserregend ist aus Sicht des DBfK die historische Parallele zur Aussetzung der damaligen Pflegepersonalregelung Mitte der 1990er Jahre. Nach der Aussetzung 1996 und der endgültigen Abschaffung 1997 folgte ein massiver Personalabbau in der Krankenhauspflege, dessen Folgen bis heute spürbar sind.
„Die Pflege hat die Folgen dieser politischen Fehlentscheidung über Jahrzehnte getragen. Es besteht die reale Gefahr, dass sich Geschichte wiederholt. Wenn der Pflegepersonalbedarf nicht mehr verbindlich ermittelt wird, verschwindet er aus der Steuerung. Personalengpässe werden unsichtbar gemacht, Arbeitsverdichtung nimmt zu und die Attraktivität des Berufs sinkt weiter. In Zeiten eines sich verschärfenden Fachkräftemangels ist das der völlig falsche Weg“, unterstreicht Lux.
Der DBfK weist darauf hin, dass die Herausforderungen der Krankenhausversorgung nicht durch den Abbau bestehender Instrumente gelöst werden können. Notwendig sei vielmehr die konsequente Weiterentwicklung der Personalbemessung. Die PPR 2.0 und ihre Weiterentwicklung zur PPR 2.x müssen fachlich ausgewertet, erprobt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Bestehende Instrumente dürfen nicht ausgesetzt werden, wenn nachweislich keine besseren Lösungen zur Verfügung stehen.
Der DBfK fordert die Verantwortlichen in Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, die entsprechenden Regelungen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz nicht zu beschließen und die verpflichtende Anwendung der PPR 2.0 durch die PPBV weiterhin sicherzustellen.
„Die Politik muss Pflegepersonalbedarf sichtbar machen – nicht ausblenden. Wer die PPR 2.0 aussetzt, gefährdet Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und die Zukunft des Pflegeberufs. Die geplanten Regelungen müssen deshalb korrigiert werden, bevor sie Schaden anrichten“, betont Vera Lux.