PNOG ist kein Zukunftskonzept

DBfK fordert grundlegende Strukturreformen statt Streichpolitik

08.06.2026

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) deutlich. Zwar greift der Entwurf unter anderem mit Prävention, Pflegebegleitung, Pflegeprozessverantwortung und Digitalisierung zentrale Reformfelder auf. In seiner jetzigen Fassung bleibt er jedoch fachlich unzureichend und sozialpolitisch riskant: Statt tragfähige Strukturen zu schaffen, setzt der Entwurf auf Leistungseinschränkungen und neue Belastungen – zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und beruflich Pflegenden.

„Pflege braucht seit Jahren echte Strukturreformen. Dieser Entwurf greift zwar richtige Themen auf, folgt am Ende aber nicht einer Versorgungslogik, sondern vor allem einer Sparlogik. Das ist kein belastbares Zukunftskonzept für eine alternde Gesellschaft“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.

Aus Sicht des DBfK ist vor allem die geplante Pflegebegleitung ein zentraler Prüfstein dafür, ob die Versorgung tatsächlich verbessert werden soll. Sie kann ein wichtiger Fortschritt sein, wenn sie als pflegefachliche Leistung verstanden, verbindlich qualifizierten Pflegefachpersonen zugeordnet und verlässlich finanziert wird. Genau darin liegt aus Sicht des DBfK die Chance, Versorgung zu stabilisieren, Angehörige zu entlasten und Krisen im häuslichen Bereich früher zu vermeiden. Dafür braucht es auch endlich die rechtliche Verankerung erweiterter pflegerischer Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN).

„Pflegebegleitung darf kein gut klingendes Verwaltungsversprechen bleiben. Wenn sie wirken soll, muss sie fachlich stark aufgestellt, verlässlich finanziert und in die Hände qualifizierter Pflegefachpersonen gelegt werden. Dann kann sie Versorgung verbessern, Angehörige entlasten und am Ende auch unnötige Eskalationen im System und mangelnde Steuerung verhindern“, so Lux. Zugleich sollten bereits bestehende pflegefachliche Beratungs- und Begleitungsstrukturen konsequent einbezogen werden, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen.

Kritisch bewertet der DBfK, dass der Entwurf Leistungen in frühen Pflegegraden schwächt, Entlastungen nach hinten verschiebt und neue Hürden im Leistungszugang schafft. Gerade frühe Unterstützung entscheidet jedoch darüber, ob Versorgung zu Hause stabil bleibt oder ob Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und das gesamte System weiter zunehmen.

Auch die geplante Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sieht der DBfK mit Sorge. Kriterien können überprüft und weiterentwickelt werden, wenn dies fachlich sauber, pflegewissenschaftlich begründet, unabhängig geprüft und unter verbindlicher Beteiligung der Pflegeberufe sowie der Betroffenenvertretungen geschieht. Was nicht akzeptabel ist, sind Veränderungen, die vor allem den Zugang zu Leistungen begrenzen, statt den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abzubilden. „Wer Kriterien für Pflegebedürftigkeit überprüft, muss sich an Versorgungsrealität und pflegewissenschaftlicher Evidenz orientieren – nicht an fiskalischen Zielgrößen. Pflegebedarf muss korrekt erfasst werden, nicht politisch kleiner gerechnet“, sagt Lux.

Auch bei der Unterstützung in Akut- und Krisensituationen bleibt der Entwurf aus Sicht des DBfK zu vage. Neue ambulante Strukturen entstehen nicht durch eine gesetzliche Überschrift, sondern nur mit klaren Zuständigkeiten, qualifiziertem Personal und einer auskömmlichen Vorhaltefinanzierung.

Scharf kritisiert der DBfK zudem die geplante Aussetzung zentraler Tariftreue- und Entlohnungsregelungen. In den vergangenen Jahren ist viel dafür getan worden, den Pflegeberuf gerade in der Langzeitpflege attraktiver zu machen. Wer diese Standards nun wieder infrage stellt, tritt diese Bemühungen mit Füßen und sendet ein verheerendes Signal an die Berufsgruppe. „Gute Pflege gibt es nicht zum Billigtarif. Wer bei Tariftreue und Entlohnung zurückrudert, verspielt mühsam erreichte Fortschritte bei der Attraktivität des Berufs. Gerade in der Langzeitpflege wäre das fatal“, so Lux.

Für den DBfK reicht die Kritik deshalb über einzelne Regelungen hinaus. Wenn

Menschen den Eindruck gewinnen, dass sie im Fall von Pflegebedürftigkeit auf weniger verlässliche Unterstützung zählen können, während Verantwortung weiter in ohnehin überlastete – und noch immer vor allem von Frauen getragene – Versorgungssettings verschoben wird, ist das nicht nur sozialpolitisch falsch. Es beschädigt Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Sozialstaats und verschärft gesellschaftliche Überforderung.

Der DBfK fordert deshalb, Pflegeversicherung solidarisch, bedarfsgerecht und unter Beachtung von Menschenwürde und ethischen Aspekten weiterzuentwickeln. Gute Pflege wird besser und langfristig auch wirtschaftlicher, wenn professionelle Pflege endlich die tragende Rolle erhält, die sie im System übernehmen kann: mit klaren Kompetenzen, früher Unterstützung, verlässlicher Refinanzierung, starken pflegefachlichen Leistungen und guten Arbeitsbedingungen.

Der DBfK werde seine Kritik und seine Änderungsvorschläge in einer Stellungnahme ausführlich darlegen. Dass für ein Gesetz mit dieser Reichweite nur eine extrem kurze Frist zur Stellungnahme gesetzt worden sei, sei ein weiteres falsches Signal.

„Wenn die Politik stabile Versorgung zu Hause, weniger Krisen und echte Entlastung will, dann muss sie professionelle Pflege endlich so aufstellen, dass sie diese Aufgaben auch übernehmen kann. Was wir nicht brauchen, ist ein Gesetz, das Verbesserungen ankündigt und am Ende vor allem Leistungen begrenzt“, so das Fazit von Lux.

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