04.06.2026
Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird entschieden, welche Leistungen Versicherte beanspruchen können und nach welchen Vorgaben Versorgung organisiert wird. Die professionelle Pflege ist dort bis heute nicht mit Antragsrecht oder Stimmrecht vertreten. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert deshalb mit einem neuen Positionspapier, die Pflege endlich verbindlich in der Selbstverwaltung zu verankern.
Anlass ist die bevorstehende Neuaufstellung an der Spitze des G-BA. Für den DBfK ist klar: Ein Personalwechsel löst das strukturelle Problem nicht. Solange die Pflege in den entscheidenden Gremien keine eigenen Mitwirkungsrechte hat, wird weiter über Versorgung entschieden, ohne die Perspektive der Profession verbindlich einzubeziehen, die ihre Umsetzung maßgeblich trägt.
„Im G-BA wird entschieden, welche Leistungen Patient:innen erhalten und unter welchen Bedingungen Versorgung stattfindet. Dass die professionelle Pflege dort bis heute weder Anträge stellen noch mitentscheiden kann, ist ein politischer Missstand“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.
Der DBfK kritisiert, dass die Politik diese Schieflage seit Jahren nicht korrigiert. Ein Antrags- und Mitberatungsrecht der Pflege im G-BA war im Kabinettsentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes vorgesehen, wurde im verabschiedeten Gesetz aber nicht umgesetzt. Auch die spätere gesetzliche Anerkennung der maßgeblichen Pflegeorganisationen hat an den fehlenden Mitwirkungsrechten nichts geändert. Pflege trägt Verantwortung in der Versorgung, bleibt in den zentralen Entscheidungsstrukturen aber auf Beratung beschränkt. Das hält auch das DBfK-Positionspapier fest.
„Wer die Pflege nach wie vor auf eine beratende Rolle begrenzt, hält sie aus den Machtzentren der Selbstverwaltung heraus. Wenn die Politik bessere Versorgung will, muss sie der Pflege endlich eine verbindliche Stimme geben“, so Lux.
Der DBfK fordert kurzfristig ein Antrags- und Mitberatungsrecht der Pflegeorganisationen im G-BA. Langfristig braucht es eine Reform der Selbstverwaltung mit Stimmrecht für die professionelle Pflege und Strukturen, die die Versorgungsrealität tatsächlich abbilden.
„Es geht nicht um Symbolik, sondern um bessere und differenzierte Entscheidungen. Solange Pflege zwar die Folgen von Richtlinien und Vorgaben trägt, an ihrer Entstehung aber nicht gleichberechtigt beteiligt ist, bleibt ein zentraler Teil der Versorgungsperspektive ausgeblendet“, sagt Vera Lux.
Positionspapier: Selbstverwaltung stärken – Einbeziehung der Pflege alsgleichberechtigte Profession