Pflegebudget sichert die Versorgung im Krankenhaus

DBfK veröffentlicht Positionspapier zur Weiterentwicklung

06.03.2026

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des Pflegebudgets vorgelegt. Darin macht der DBfK klar: Pflegequalität und Patient:innensicherheit können ohne bedarfsgerechte Personalausstattung nicht gewährleistet werden – und diese gibt es nicht zum Nulltarif.

Vera Lux, Präsidentin des DBfK, betont: „Das Pflegebudget bleibt unverzichtbar und darf in der aktuellen Debatte nicht als reiner Kostenfaktor verstanden oder politisch ausgehöhlt werden. Mit unserem Positionspapier stellen wir klar: Wer das Pflegebudget infrage stellt, gefährdet Pflegequalität und Patient:innensicherheit. In der Diskussion um das Pflegebudget wird der nachgewiesene Zusammenhang zwischen ausreichender Pflegepersonalausstattung und Versorgungsqualität zunehmend relativiert. Das ist fachlich falsch und gefährlich: Unterbesetzung führt zu mehr Komplikationen, längeren Verweildauern und vermeidbaren Todesfällen – und erhöht zugleich die Belastung der Beschäftigten.“

Fehlanreize vermeiden, Mittel zweckgerichtet einsetzen

Das Pflegebudget hat den massiven Stellenabbau in der Pflege durch die Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2003 korrigiert und die Finanzierung der Ist-Pflegepersonalkosten auf bettenführenden Stationen abgesichert. Die Kostensteigerungen seit 2020 sind als notwendiger Nachholeffekt nach jahrzehntelangem Personalabbau zu bewerten – verstärkt durch tarifliche Lohnsteigerungen, steigende Versorgungs- und Pflegekomplexität, höhere Krankenstände und den Aufbau fehlender Strukturen (z.B. Springer-Pools). Von „Überfinanzierung“ zu sprechen, ist in Inhalt und Ton daher völlig unangemessen.

Gleichzeitig müssen Fehlanreize vermieden werden: „Wenn Pflegefachpersonen pflegefremde Tätigkeiten übernehmen, ist das weder wirtschaftlich sinnvoll noch fachlich vertretbar“, so Lux. Der DBfK fordert daher eine verbindliche Abgrenzung pflegerischer Kernaufgaben von Service-, Hauswirtschafts- und Reinigungstätigkeiten. Mittel für pflegeentlastende Maßnahmen müssen zweckgebunden eingesetzt und Nachweise erbracht werden, dass Pflegefachpersonen keine pflegefremden Aufgaben übernehmen.

DBfK-Kernforderung: Drei Bausteine endlich zusammenführen

Der DBfK fordert daher ein schlüssiges Gesamtkonzept, das Pflegebudget (Finanzierung), Pflegepersonalbemessung (PPBV/PPR 2.0) und Leistungsgruppen (Qualität/Struktur) systematisch verknüpft, indem der

1. Personalbedarf bedarfsgerecht ermittelt,

2. vollständig finanziert

3. als Voraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen berücksichtigt

wird.

Dafür braucht es eine Expertenkommission unter aktiver Beteiligung des DBfK, die diese drei Dimensionen strukturiert zusammenführt – inklusive eines verbindlichen Fahrplans und echter Mitgestaltung durch Pflegefachpersonen und Pflegemanagement.

Positionspapier des DBfK zum Pflegebudget mit allen Forderungen

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