Personalanhaltswerte in der Langzeitpflege dürfen nicht zur Personaldeckelung werden

03.06.2026

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, die Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege großzügiger auszugestalten. Diese Werte legen fest, in welchem Umfang Personal in Pflegeeinrichtungen als angemessen eingesetzt und refinanziert werden kann. „Wenn diese Leitplanken zu eng gesetzt werden, werden sie in der Praxis zu Leitmauern. Dann verhindert das System genau die Entwicklung, die es eigentlich ermöglichen soll: mehr bedarfsgerechte Pflege, bessere Arbeitsbedingungen und eine wirksame Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens“, so Stefan Werner, Vizepräsident des DBfK, in einer ersten Reaktion auf den gestern bekannt gewordenen Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit.

In der BT Drucksache 21/6180 kommt das BMG in der Unterrichtung der Bundesregierung auf Basis bundesweiter, nicht repräsentativer Durchschnittswerte zu der Einschätzung, dass weder eine Anpassung der Personalanhaltswerte noch eine Mindestpersonalbesetzung vorzunehmen sei. Begründet wird dies mit der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation, die durch fehlendes Assistenz- und Hilfspersonal gekennzeichnet sei.

Die vollstationäre Langzeitpflege ist heterogen. Bewohnerstruktur, Demenzanteil, Palliativversorgung, Nachtbesetzung, bauliche Gegebenheiten, Ausfallzeiten und besondere Versorgungskonzepte unterscheiden sich erheblich. Diese Unterschiede lassen sich nicht vollständig über enge bundesweite Anhaltswerte abbilden, die in der Praxis schnell zu faktischen Obergrenzen für Personal werden können. Einrichtungen, die vor Ort mehr Personal fachlich begründen und sinnvoll einsetzen können, dürfen nicht an starren Obergrenzen scheitern.

Das neue Personalbemessungsverfahren kann nur dann wirken, wenn es echte Entwicklungsräume eröffnet. Benötigt werden nicht nur zusätzliche Stellen, sondern ein kompetenzorientierter Qualifikationsmix, mehr Anleitung, verlässliche Pflegeprozessverantwortung, gute Einarbeitung, Teamzeiten und Organisationsentwicklung. All das braucht Zeit und personelle Spielräume.

„Gute Pflege entsteht nicht im rechnerischen Mindestbetrieb. Wer Pflegefachpersonen gewinnen und halten will, muss Bedingungen schaffen, unter denen fachlich gute Pflege auch tatsächlich möglich ist“, so Stefan Werner. Der Fachkräftemangel darf nicht als Begründung dafür dienen, notwendige Verbesserungen dauerhaft zu begrenzen. Gerade weil Personal knapp ist, müssen Einrichtungen attraktive und refinanzierbare Stellen schaffen können.

Der DBfK fordert daher eine Erweiterung der Personalanhaltswerte – also der Orientierungswerte dafür, wie viel Personal Einrichtungen regelhaft vorhalten und finanzieren können – verbunden mit fachlicher Begründung, Transparenz über die Mittelverwendung, qualifikationsgerechtem Personaleinsatz und Evaluation. Großzügigere Leitplanken sind kein Freibrief für Beliebigkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass die Personalbemessung ihr Ziel erreicht: bedarfsgerechte Versorgung für pflegebedürftige Menschen und bessere Arbeitsbedingungen für die beruflich Pflegenden.


Zur Bundestagsdrucksache 21/6180

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